Aktives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind Österreicher und Österreicherinnen, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben:
Bundespräsidentenwahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Nationalratswahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Landtagswahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Wahlkarte
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz| haben und in die Wählerevidenz| bzw. das Wählerverzeichnis| eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wähler und Wählerinnen auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.
Eine Wahlkarte benötigen Wähler und Wählerinnen, die voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen können (sei es, weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind), sowie Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen|.