Tourismusabgabe

Abgabe für Personen, die in Berndorf in einer Gästeunterkunft oder in einer Ferienwohnung nächtigen und nicht in Berndorf ihren Hauptwohnsitz haben. Steuerpflichtig ist die nächtigende Person. Mit der Entrichtung der Abgabe an den Unterkunftgeber wird auch dieser Abgabenschuldner. Der Unterkunftgeber ist zur Abgabe der Abgabenerklärung und zur Entrichtung der Abgabe verpflichtet.