Strafregisterbescheinigung

Allgemeines

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Sie kann bei der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der Antragsteller oder die Antragstellerin gerade aufhält, beantragt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung"
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht