Meldeangelegenheiten

Allgemeines

Wer in einer Wohnung in Berndorf Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist verpflichtet, sich am Meldeamt der Stadtgemeinde Berndorf an- bzw. abzumelden.

 

Fristen bei der An-/Ab-/Ummeldung

Die Anmeldung hat innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen.
Die Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug zu erfolgen.
Eine Ummeldung bei Änderung des Hauptwohnsitzes oder bei Änderungen des Namens, Familienstandes, Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit hat innerhalb eines Monats zu erfolgen.
Wer eine neue Unterkunft als Hauptwohnsitz anmeldet, kann gleichzeitig eine Ab- und Ummeldung vornehmen.

 

Unterkunftsnahme in einem Beherbergungsbetrieb

Auch die Unterkunftsnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes im Beherbergungsbetrieb.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel
  • Amtlicher Lichtbildausweis (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, bei Geschiedenen: Scheidungsbeschluss
  • Urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • Unterkunftsnehmer oder Unterkunftsnehmerinnen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen zusätzlich Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde) zusätzlich Geburtsurkunde des Kindes

Meldebestätigung

Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist.

Formulare