Lustbarkeitsabgabe

Abgabe für Veranstaltungen in Berndorf, welche geeignet sind, die Besucher bzw. Benutzer zu unterhalten und zu ergötzen.

Steuergegenstand ist die Abhaltung bestimmter Veranstaltungen oder die Aufstellung diverser Apparate, die gemäß NÖ Lustbarkeitsgesetz als Lustbarkeiten (Vergnügungen) gelten. Dazu zählen Tanzveranstaltungen, Theatervorstellungen, Kino, Konzerte, Vorträge, Spielautomaten, usw.

Anmeldungen:
Veranstaltungen im Gemeindegebiet von Berndorf sind grundsätzlich spätestens 2 Werktage vorher bei der Stadtgemeinde Berndorf zu melden.