Kommunalsteuer

Unternehmer (natürliche Personen und juristische Personen) müssen Kommunalsteuer entrichten. 

Bemessungsgrundlage:
Grundsätzlich die Bruttolöhne der Dienstnehmer einer im Berndorfer Stadtgebiet gelegenen Betriebsstätte. 

Höhe der Steuer:
Prozent der Bemessungsgrundlage, die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen. 

Entrichtung der Steuer:
Stadtgemeinde Berndorf
Kislingerplatz 2
2560 Berndorf

Immer bis zum 15. des darauffolgenden Monats, Zahlscheine können bei den zuständigen Mitarbeitern angefordert werden.