Kanalbenützungsgebühr

Für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Die Geschoßfläche angeschlossener Kellergeschoße und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt. Angeschlossene Kellergeschoße werden jedoch dann berücksichtigt, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ausgenommen Lagerräume, die mit einem Unternehmen im selben Gebäude in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich folgendermaßen:  Berechnungsfläche x Einheitssatz = jährliche Kanalbenützungsgebühr


Einheitssätze der Stadtgemeinde Berndorf:

                                                                     ohne Regenwasseranschluss            mit Regenwasseranschluss

  1. Mischwasserkanal                                      € 2,51                                   € 2,76
  2. Schmutzwasserkanal                                 € 2,51                                   € 2,76

zuzüglich 10 % MwSt.


Vorgehensweise bei einem Eigentümerwechsel:

Bei einem Eigentümerwechsel wird empfohlen, eine Kopie des Vertrages (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag usw.) zu übermitteln, damit eine rasche Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Hierzu können Sie das Formular Eigentümerwechsel verwenden:
Formular Eigentümerwechsel

Die Fälligkeiten der Haus- und Grundbesitzabgaben (kurz HGBA) sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

An die Liegenschaftseigentümer ergeht vierteljährlich, rechtzeitig vor Fälligkeit, eine Lastschriftanzeige über die zu entrichtende Haus- und Grundbesitzabgaben. Bei Zahlungsverzug erfolgen Zahlungserinnerungen, Mahnungen und in weiterer Folge gerichtliche Einbringungsmaßnahmen.


Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin:

Cornelia Luif
Tel.: 02672 82253 44
Mail: cornelia.luif@berndorf.gv.at