Grundsteuer

Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Steuergegenstandes, der vom Finanzamt mittels Bescheid festgesetzt wird. Die Grundsteuer wird von der Stadtgemeinde Berndorf eingehoben. Wenn der Jahresbetrag Euro 72,00 nicht übersteigt wird sie im 2. Quartal am 15.05 fällig, ansonsten am 15.02, 15.05, 15.08 u. 16.11.