Geburt

Geburtsurkunden und Geburtsbestätigungen

Diese können beim zuständigen Standesamt beantragt/abgeholt werden. Sie benötigen dazu folgende Dokumente:

Kind ehelich:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Nachweis des akademischen Grades/Vorlage des Ing.-Dekretes

Kind unehelich - Mutter ledig/geschieden/verwitwet:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Nachweis des akademischen Grades/Vorlage des Ing.-Dekretes
  • Falls Mutter geschieden - Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Falls Mutter verwitwet - Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

Ausländische Staatsbürger:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Falls Mutter geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
  • Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
  • Alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit in Österreich beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis des akademischer Grades/Vorlage des Ing.-Dekretes

Vaterschaftsanerkennung:

Falls die Kindesmutter es wünscht, dass der ae. Kindesvater bereits in die Geburtsbeurkundung eingetragen wird, müssen unten genannte Dokumente des Kindesvaters bereits im Klinikum Baden bzw. spätestens vor Beurkundung der Geburt beim Standesamt vorgelegt werden. Der Kindesvater muss persönlich beim Standesamt erscheinen und dort seine Vaterschaft anerkennen.

 

Zur Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern sind folgende Dokumente des Vaters erforderlich:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Nachweis des akademischen Grades/Vorlage des Ing.-Dekretes