Eheschließung

Benötigte Dokumente für die Eheschließung

  • Geburtsurkunde des Mannes/der Frau
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch des Mannes/der Frau (wird nur dann benötigt, wenn das Geburtsstandesamt nicht ident mit dem Ehestandesamt ist)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Mannes/der Frau
  • Reisepass des Mannes /der Frau (betrifft ausländische Staatsangehörige)
  • Ehefähigkeitszeugnis des Mannes/der Frau(betrifft ausländische Staatsangehörige; dieses Dokument erhalten Sie entweder vom Standesamt Ihrer Heimatgemeinde, von der Botschaft bzw. vom Konsulat)
  • Heiratsurkunde(n) aus Vorehe(n) des Mannes/der Frau
  • Rechtskräftige(s) Scheidungsurteil(e) des Mannes/der Frau
  • Sterbeurkunde(n) des Mannes/der Frau
  • Promotionsurkunde(n) bzw. Urkunde(n) über Führung gesetzlich anerkannter akademischer Grade bzw. Ing.-Titel des Mannes/der Frau
  • Geburtsurkunde(n) der gemeinsamen, unehelich beurkundeten Kinder

Ehefähigkeit - Ehemündigkeit - Geschäftsfähigkeit
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und des Erziehungsberechtigten

  • § 1 (1) Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ehemündig. Die Ehemündigkeit wird mit dem Beginn des Tages erlangt, an dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
  • (2) Das Gericht hat eine Person, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, auf ihren Antrag für ehemündig zu erklären, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist und sie für diese Ehe reif erscheint.
  • § 2 Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.
  • § 3 (1) Wer minderjährig oder aus anderen Gründen in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, bedarf zur Eingehung einer Ehe der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
  • (2) Außerdem bedarf er der Einwilligung desjenigen, dem seine Pflege und Erziehung zustehen.
  • (3) Werden die nach Abs. 1 und 2 erforderlichen Einwilligungen verweigert, so hat das Gericht sie auf Antrag des Verlobten, der ihrer bedarf, sie zu ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung vorliegen.


Nähere Auskünfte und Kontakt:


Standesamt Berndorf
Kislingerplatz 2, Rathaus
2560 Berndorf
Telefon: +43 2672 82253 19
Fax: +43 2672 85637
E-Mail: standesamt@berndorf.gv.at