Sie möchten heiraten, Sie erwarten Nachwuchs? Vielleicht wollen Sie auch einfach nur eine beschädigte Verkehrstafel melden? Es gibt immer wieder Situationen in Ihrem Leben, die mit diversen Formalitäten verbunden sind.
Sie finden hier nützliche (Erst-)Informationen bei der Erledigung von Behördenwegen:
Jede Familie kann einmal in die Situation kommen, dass eines ihrer älteren oder pflegebedürftigen Mitglieder versorgt, betreut und gepflegt werden muss. Sicher wünschen Sie und Ihre Familie, dass Sie solange wie nur möglich zuhause betreut werden. Ein Netz an mobilen Diensten hilft Ihnen mit Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern, Raum- und Wäschepflege, Einkaufen, Notruftelefon usw., dass Sie so lange, wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Aber auch das Leben in einem Pflegeheime kann eine mögliche Alternative sein. Sie können entscheiden, ob es für Sie ein möglicher und geeigneter Weg ist!
NÖ Landespflegeheim „Haus Theaterpark“
2560 Berndorf
Leobersdorfer Straße 8
Tel.: +43 (0) 2672 88 590
Heimaufnahme über BH Baden, Besuche der Heimbewohner jederzeit möglich.
Kanzlei erreichbar: Mo bis Do 7.30 – 15.00 Uhr, Fr 7.30 – 12.00 Uhr
Dienstleistungen:
Stationäre Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen, Physiotherapie, psychosoziale Betreuung, Animation, eigene Heimärztin, spezielle Betreuung bzgl. Demenz, Kurzzeitpflege, Hospizbetreuung durch „Hospizverein“, viele Veranstaltungen, Ausflüge, Heimbewohnerurlaub
Volkshilfe Berndorf
2560 Berndorf
Leobersdorfer Straße 6
Tel: 0 2252 508 490 oder 0 676 8676 2560
Vorsitzender Volkshilfe Berndorf: STR Andreas Rottensteiner, Tel: +43 699 11339434
Bezirksleitung: DGKS Sigrid Kitzelberger
Dienstleistungen
Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Notruftelefon, Essen auf Rädern, Hilfe bei der Organisation von Hilfsmitteln, Hilfe beim Pflegegeldantrag, Angehörigenberatung, Tagesmütter
Hilfswerk Triestingtal
2560 Berndorf
Brunntalstraße 15
Tel: +43 (0) 2672 879 09
Fax: +43 (0) 2672 814 14
Dienstleistungen
Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Notruftelefon, Essen auf Rädern, Hilfe bei der Organisation von Hilfsmitteln, Hilfe beim Pflegegeldantrag, Angehörigenberatung, Tagesmütter
Rotes Kreuz - Bezirksstelle Berndorf/St.Veit
2560 Berndorf - St. Veit an der Triesting
Leobersdorfer Straßse 56
Telefon: +43 (0) 59144 52 400
Fax: +43 (0) 59144 52 400-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.rkberndorf.at
Dienstleistungen
Caritas Berndorf-Leobersdorf
2560 Berndorf
Kislingerplatz 4
Sprechstunde: Fr 11:00-13:00 Uhr
Kontakt: Marktplatz 7, 2544 Leobersdorf
Tel.: +43 (0) 2256 63639 Fax DW: 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstleistungen
Krankenpflege, Heimhilfe, Besuchsdienst, Reinigungsdienst, HomeService, Notruftelefon, Angehörigenberatung, Familienhilfe, Hospiz
Kosten
Betreuungsdienste kosten viel Geld. Da betreuungsbedürftige und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst aufbringen können, übernimmt das Land den Großteil der Finanzierung der vom pflegebedürftigen Menschen beanspruchten Leistungen.
Nähere Auskünfte und Informationen
Magistrat St. Pölten - Sozialhilfe
Roßmarkt 6, 1. Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 (0) 2742 333-2550
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sozialhilfe (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Tel.: +43 (0) 2742 9005-16329
Wer in einer Wohnung in Berndorf Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist verpflichtet, sich am Meldeamt der Stadtgemeinde Berndorf an- bzw. abzumelden.
Die Anmeldung hat innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen.
Die Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug zu erfolgen.
Eine Ummeldung bei Änderung des Hauptwohnsitzes oder bei Änderungen des Namens, Familienstandes, Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit hat innerhalb eines Monats zu erfolgen.
Wer eine neue Unterkunft als Hauptwohnsitz anmeldet, kann gleichzeitig eine Ab- und Ummeldung vornehmen.
Auch die Unterkunftsnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes im Beherbergungsbetrieb.
Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist.
Nähere Auskünfte erteilen die Kammer für Arbeiter und Angestellte für NÖ. (AKNÖ) sowie die Gewerkschaften.
Diese Absetzbeträge stehen allen AlleinverdienerInnen/AlleinerzieherInnen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Nähere Informationen dazu erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt, wo auch die entsprechenden Antragsformulare aufliegen.
Das Arbeitslosengeld ist als Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitssuche gedacht und besteht aus dem Grundbetrag sowie allfälligen Familienzuschlägen. Es wird jenen Personen zuerkannt, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, eine gewisse Mindest-Versicherungszeit nachweisen können und die Bezugsdauer nicht erschöpft haben.
Das AMS hilft Unternehmen, qualifizierte MitarbeiterInnen zu gewinnen und für Arbeit Suchende und BerufseinsteigerInnen eine passende Stelle zu finden.
Das AMS Baden und die Volkshochschule Berndorf bieten Möglichkeiten zur beruflichen Weiter- und Erwachsenenbildung an.
Der Kinderabsetzbetrag steht allen Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, zu. Er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt; ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Karenzgeld Notstandshilfe beantragt werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Arbeitsmarktservice.
Die Pendlerpauschale kann bei längeren Anfahrtswegen zum Arbeitsplatz beim Arbeitgeber durch eine Erklärung mit dem Formular L 34 geltend gemacht werden. Sofern die Pendlerpauschale nicht über den Dienstgeber beantragt wurde, kann sie nachträglich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular L1) über das Finanzamt geltend gemacht werden.
www.help.gv.at - Amtshelfer online
www.ams.or.at - Arbeitsmarktservice Baden
AMS Baden
Josefsplatz 7
2500 Baden
Tel: 02252 201
Fax: 02252 201 177
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Finanzamt Baden-Mödling
Josefsplatz 13
2500 Baden
Tel: +43 (0) 2252 48350
Fax: +43 (0) 2252 21330
Kammer für Arbeiter und Angestellte für NÖ. (AKNÖ)
AKNÖ, Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel. +43 (0) 1 58883
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Landesleitung Niederösterreich
Windmühlgasse 28
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 586 21 54
Freie Genossenschaftswohnungen in Berndorf finden Sie auf der Website der NÖ Wohnservice GmbH, einem Service des Landes Niederösterreich und auf der Website der Gemeinnützigen Bau u. Wohnungsgenossenschaft Wien Süd.
Sobald Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim zu errichten, erfahren Sie in einer ersten Kontaktaufnahme bei der Stadtgemeinde Berndorf, Bauamt näheres über die notwendigen Grundlagen. Nach der Erstellung des Bauplanes, muss dieser vom Bauamt in Berndorf genehmigt werden. Sämtliche relevanten Gesetze wie etwa die NÖ Bauordnung 1996 oder die NÖ Bautechnikverordnung 1997 können detailliert im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes eingesehen werden.
Weitere nützliche Tipps rund um das Thema Bauen erfahren Sie unter www.noel.gv.at
Eine gute Informationsgrundlage bietet auch die "Bauherrenmappe". Sie umfasst Informationen rund um das Bauverfahren, Wohnbauförderung, Finanzierung, Kostenüberwachung, Bauplanung etc. Die Mappe erhalten Sie kostenlos bei vielen Bankinstituten.
Tabelle Einkommensgrenzen für den Erhalt der Wohnbauförderung
Alle Informationen über die richtige Energienutzung finden Sie unter www.energieberatung-noe.at, Tel. 02742/22144
Sie interessieren sich für Photovoltaik? Hier finden Sie Informationen darüber:
Die Stadtgemeinde Berndorf unterstützt Ihre BürgerInnen in Notlagen bzw. fördert die Aktivitäten von sozialen Einrichtungen und Vereinen.
Sie brauchen Unterstützung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Stadtgemeinde Berndorf, Kammeramt
Kislingerplatz 2
2560 Berndorf
Telefon: +43 2672 82253 14
Fax: +43 2672 85637
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Angebotene Formulare
Von Beginn der unternehmerischen Tätigkeit an begleiten Steuerfragen das tägliche Geschehen. Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit muss dem Finanzamt die Eröffnung des Gewerbebetriebs sowie der Standort bekannt gegeben werden. Unter einer eigenen Steuernummer führt das Finanzamt ein Abgabenkonto, auf das alle Zahlungen (Umsatz-, Einkommenssteuer, lohnabhängige Abgaben) entrichtet werden. Als Gemeindeabgabe fällt die Kommunalsteuer an.
Die Grunderwerbssteuer wird vom Finanzamt eingehoben.
Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Steuergegenstandes, der vom Finanzamt mittels Bescheid festgesetzt wird. Die Grundsteuer wird von der Stadtgemeinde Berndorf eingehoben. Wenn der Jahresbetrag Euro 72,00 nicht übersteigt wird sie im 2. Quartal am 15.05 fällig, ansonsten am 15.02, 15.05, 15.08 u. 16.11.
Unternehmer (natürliche Personen und juristische Personen) müssen Kommunalsteuer entrichten.
Bemessungsgrundlage: sind grundsätzlich die Bruttolöhne der Dienstnehmer einer im Berndorfer Stadtgebiet gelegenen Betriebsstätte.
Höhe der Steuer: Prozent der Bemessungsgrundlage; die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen.
Entrichtung der Steuer: an die Stadtgemeinde Berndorf, Kislingerplatz 1-4, 2560 Berndorf, bis zum 15. des darauffolgenden Monats
Zahlscheine können bei den zuständigen Mitarbeitern angefordert werden.
Abgabe für Veranstaltungen in Berndorf, welche geeignet sind, die Besucher bzw. Benutzer zu unterhalten und zu ergötzen.
Steuergegenstand ist die Abhaltung bestimmter Veranstaltungen oder die Aufstellung diverser Apparate, die gemäß NÖ Lustbarkeitsgesetz als Lustbarkeiten (Vergnügungen) gelten. Dazu zählen Tanzveranstaltungen, Theatervorstellungen, Kino, Konzerte, Vorträge, Spielautomaten, usw.
Anmeldungen: Veranstaltungen im Gemeindegebiet von Berndorf sind grundsätzlich spätestens 2 Werktage vorher bei der Stadtgemeinde Berndorf zu melden.
Abgabe für Personen, die in Berndorf in einer Gästeunterkunft oder in einer Ferienwohnung nächtigen und nicht in Berndorf ihren Hauptwohnsitz haben. Steuerpflichtig ist die nächtigende Person. Mit der Entrichtung der Abgabe an den Unterkunftgeber wird auch dieser Abgabenschuldner. Der Unterkunftgeber ist zur Abgabe der Abgabenerklärung und zur Entrichtung der Abgabe verpflichtet.
Stadtgemeinde Berndorf, Kammeramt
Kislingerplatz 2
2560 Berndorf
Telefon: +43 2672 82253 15
Fax: +43 2672 85637
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen zu diesem Thema
Finanzamt Baden-Mödling
Josefsplatz 13
2500 Baden
Tel: 0 2252 48350
Fax: 0 2252 21330
Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten. Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für: Arbeiterinnen, Angestellte, Lehrlinge. Weiters mit Abweichungen auch für: Heimarbeiterinnen, Hausgehilfinnen und Hausangestellte, öffentliche Bedienstete des Bundes, Landes- und Gemeindebedienstete, die in Betrieben beschäftigt sind und Landeslehrerinnen. Für alle übrigen Landes- und Gemeindebediensteten sowie Arbeitnehmerinnen in Land- und Forstwirtschaft gelten zwar andere gesetzliche Regelungen, diese entsprechen jedoch inhaltlich weitgehend dem Mutterschutzgesetz.
Hinweis: Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für selbstständig erwerbstätige Frauen (in Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft).
Achtung: Die Arbeitnehmerin steht von Beginn der Schwangerschaft an unter Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at
Bitte beachten Sie: Während der Schutzfrist - acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung - besteht ein generelles Beschäftigungsverbot für werdende und stillende Mütter.
Der Elternkalender der Arbeiterkammer zeigt Ihnen Monat für Monat, worauf Sie vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Kinderbetreuungsgeldes achten sollten.
Diese können beim zuständigen Standesamt beantragt/abgeholt werden. Sie benötigen dazu folgende Dokumente:
Kind ehelich
Kind unehelich - Mutter ledig/geschieden/verwitwet
Ausländische Staatsbürger
Falls die Kindesmutter es wünscht, dass der ae. Kindesvater bereits in die Geburtsbeurkundung eingetragen wird, müssen unten genannte Dokumente des Kindesvaters bereits im Klinikum Baden bzw. spätestens vor Beurkundung der Geburt beim Standesamt vorgelegt werden. Der Kindesvater muss persönlich beim Standesamt erscheinen und dort seine Vaterschaft anerkennen.
Zur Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern sind folgende Dokumente des Vaters erforderlich:
Die Niederösterreichische Landesregierung bietet allen Eltern als Hilfe bei der Betreuung ihrer Neugeborenen, Kleinkinder und Kinder bis zum 6. Lebensjahr die Einrichtung der Mutterberatung an.
Ein Arzt und eine Hebamme stehen für alle Fragen der Entwicklung, Ernährung, Pflege und sowie der Vorbeugung von Krankheiten kostenlos zur Verfügung.
Den genauen Termin der Mutterberatung erfahren Sie für Berndorf bei Frau DKS Barbara RUTTER, Tel.: 0650/8146600
Schwartzstrasse 50
2500 Baden
Telefon: 02252 202
Mo, Di, Fr von 8:00 - 12:00 Uhr, DI von 16:00 - 19:00 Uhr
Außenstelle der BH-Baden
Im Gemeindeamt Berndorf: (TEL.: 02672/82253) jeden 2. u.4. Mittwoch im Monat von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zubringerstraße 64
2500 Baden
Telefon: 02252 42110
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
Der Tierschutzverein Stadt Baden Bezirk ist für alle gefundenen bzw. ausgesetzten Haustiere (jedoch nicht für Nutztiere bzw. exotische Tiere) im Bezirk Baden zuständig.
5020 Rosittengasse 34
Salzburg
Telefon: +43 664 1923782
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ÖHV Berndorf
Kleinfelder Straße 13
2560 Berndorf
Ansprechperson: Gutovnik Peter
Telefon: 02672/850 21
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dr. Mag. Jan Henrich
Pottensteiner Straße 11
2560 Berndorf
Telefon: 0 2672 883 30, 0 676 956 69 51
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 11:00-13:00 u. 17:00-20:00 Uhr, Mi 17:00-20:00 Uhr, Sa 9:00-10.00 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung
Notdienst: 0-24 Uhr
Mag. Brigitte Lenauer-Nastl und Dr. Susanne Schmid
Bachgasse 7
2560 Berndorf
Telefon: 02672 82847
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 8:00-9:00 u. 16:00-18:30 Uhr, Di, Do 14:00-16:00 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung
Wichtige Information zur Haltung von Hunden
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Standesamt Berndorf
Kislingerplatz 2, Rathaus
2560 Berndorf
Telefon: +43 2672 82253 19
Fax: +43 2672 85637
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Viele Informationen zu den Themen Katastrophenfälle, Zivilschutz und Sicherheit erhalten Sie auf der website des Sicherheits-Informationszentrums
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Sie kann bei der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der Antragsteller oder die Antragstellerin gerade aufhält, beantragt werden.
2560 Berndorf
Leobersdorfer Straße 6
Tel: 0 2252 508 490 oder 0 676 8676 2560
Internet: www.noe-volkshilfe.at
Vorsitzender Volkshilfe Berndorf: STR Andreas Rottensteiner, Tel: +43 699 11339434
Bezirksleitung: DGKS Sigrid Kitzelberger
Dienstleistungen
Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Notruftelefon, Essen auf Rädern, Hilfe bei der Organisation von Hilfsmitteln, Hilfe beim Pflegegeldantrag, Angehörigenberatung, Tagesmütter
2560 Berndorf
Brunntalstraße 15
Tel: +43 (0) 2672 879 09
Fax: +43 (0) 2672 814 14
Internet: http://www.hilfswerk.at/niederoesterreich/hilfswerk-triestingtal
Dienstleistungen
Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Notruftelefon, Essen auf Rädern, Hilfe bei der Organisation von Hilfsmitteln, Hilfe beim Pflegegeldantrag, Angehörigenberatung, Tagesmütter, Nachhilfe, Lernbegleitung
Kaiser Franz Josef Ring 35
2500 Baden
+43 2252 209 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.hilfswerk.at/niederoesterreich/familien-und-beratungszentrum-baden
Dienstleistungen
Familien-, Partner- und Jugendberatung
Psychologische Beratung
Psychotherapie
Klinisch-psychologische Diagnostik
Soziale Arbeit
Mobile Frühförderung
Familienhilfe
Kinderbetreuung (Mobile) Tagesmütter/-väter
Gruppenbetreuung für Klein- und Schulkinder
Spielgruppen
Lerntraining
2560 Berndorf - St. Veit an der Triesting
Leobersdorfer Straße 56
Telefon: +43 (0) 59144 52 400
Fax: +43 (0) 59144 52 400-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.rkberndorf.at
Dienstleistungen
2560 Berndorf
Kislingerplatz 4
Sprechstunde: Fr 11:00-13:00 Uhr
Kontakt:
2544 Leobersdorf, Marktplatz 7
Tel.: +43 (0) 2256 63639 Fax DW: 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstleistungen
Krankenpflege, Heimhilfe, Besuchsdienst, Reinigungsdienst, HomeService, Notruftelefon, Angehörigenberatung, Familienhilfe, Hospiz
Sprechstunden ab sofort in Baden!
2500 Baden
Elisabethstraße 35/2
Sprechstunde: Mo, Di 9:00-12:00 Uhr, Mi 9:00-15:00 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr (keine Anmeldung erforderlich)
Tel.: +43 (0) 699 1277 0195
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.undine.at
Dienstleistungen
Beratung und Hilfe für Frauen in schwierigen Lebenssituationen
Lebensfreude statt Gefühlschaos
Astrid Schrattenholzer
2560 Aigen
Tel: 0664/750 22 165
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.rainbows.at
Dienstleistungen
Trennung/Scheidung der Eltern. Tod eines geliebten Menschen. Kinder spüren den Schmerz. RAINBOWS begleitet und stärkt.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
In jedem Fall erforderlich sind:
Bei ehelicher Geburt – zusätzlich zu Punkt 1
Bei unehelicher Geburt – zusätzlich zu Punkt 1
Bei Änderung des Familiennamens (z.b. Heirat) – zusätzlich zu Punkt 1
Für den Antrag: Bundesgebühr – EUR 13,20, Landesverwaltungsabgabe – EUR 1,82
Für die Ausstellung: Bundesgebühr – EUR 13,20, Landesverwaltungsabgabe – EUR 8,72
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Standesamt der Stadtgemeinde Berndorf
Kislingerplatz 2
2560 Berndorf
Telefon: +43 2672 82253 19
Fax: +43 2672 85637
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Grundsätzlich ist der Tod dem Standesamt Berndorf spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Berndorf eingetreten ist. Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsdokumente und der 'Todesanzeige' zu melden.
Standesamt der Stadtgemeinde Berndorf
Kislingerplatz 2
2560 Berndorf
Telefon: +43 2672 82253 19
Fax: +43 2672 85637
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Bestattungsunternehmen bzw. die Kranken- oder Pflegeanstalt organisieren die Beurkundung des Todesfalles durch den 'Totenbeschau-Arzt'. Dieser stellt die 'Todesanzeige' aus.
Bestattungsunternehmen Birbamer
Hainfelderstraße 22, 2560 Berndorf
Telefon: 0664 211 6439 oder 0664 522 4806
Bestattungsunternehmen Johann Kleinhappel
Pottensteinerstraße 13, 2560 Berndorf
Telefon: 02672 82338
www.help.gv.at - Amtshelfer online
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind Österreicher und Österreicherinnen, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben:
Bundespräsidentenwahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Nationalratswahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Landtagswahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen: Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz| haben und in die Wählerevidenz| bzw. das Wählerverzeichnis| eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wähler und Wählerinnen auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.
Eine Wahlkarte benötigen Wähler und Wählerinnen, die voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen können (sei es, weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind), sowie Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen|.
Sonstige wichtige Informationen:
Offizieller Amtshelfer für Österreich - www.help.gv.at
Liste der WKO mit nö. Firmen zur Schädlingsbekämpfung