Schulstraße

Schulstrasse

©Stadtgemeinde Berndorf

BÜRGERINFORMATION:

Verordnung „Schulstraßen“ gem. § 76d STVO

Für Kraftfahrzeuge gilt an Schultagen zu begrenzten Zeiten in Schulstraßen ein Fahrverbot (ausgenommen öffentlicher Verkehr und Zu- und Abfahren von Anrainern in Schrittgeschwindigkeit).


Volks- und Mittelschule:

Von 7:30-8:00 Uhr sowie von 11:30-13:00 Uhr sind der Margaretenplatz vor der Kirche und zwischen Kirche und Schulen sowie die Kruppstraße (zwischen Kruppplatz und Margaretenplatz) und die Dörflingerstraße (Garderobeneingänge) Schulstraßen. Liebe Eltern, bitte üben Sie mit Ihren Kindern den Schulweg zu Fuß und nützen Sie bitte zum notwendigen Bringen und Abholen die Elternhaltestellen am Kruppplatz und in der Kielmanseggstraße. 


Gymnasium:

Von 7:30-8:00 Uhr und von 13:15-14:00 Uhr ist die Sportpromenade von der Gartengasse bis zum Ende des Schulsportplatzes Schulstraße. Liebe Eltern, wir bitten Sie, den Centrelaxparkplatz zum notwendigen Bringen und Abholen zu nutzen.


Vielen Dank an alle Autofahrer und Autofahrerinnen für Ihre Mithilfe, das direkte Schulumfeld für Berndorfs Schulkinder sicherer zu machen! 


28.03.2024